wer zahlt, schafft an????? .....
waren sie schon mal gast in einer talk-show? nein?, ich auch nicht! ich möchte da auch nicht hin. die meistgesehene polit-talkshow läuft übrigens auf den kanälen der ARD und wird von einer frau moderiert. nun, wissen sie, welche ich meine? ja, genau, die grosse blonde mit den langen beinen und der brille. sie wissen nicht mehr, wie sie heisst? LobbyControl - die Initiative für Transparenz und Demokratie sagt es ihnen. LobbyControl hat nämlich eine studie zu der frage herausgegeben, warum NICHT WIR auf den .... bei na, dämmerts..... ok. also - die dame heisst SABINE CHRISTIANSEN - warum also nicht wir auf den talkshow-sesseln sitzen bei sabine sitzen, sondern eben so gewichtige menschen wie Norbert Blüm oder Oswald Metzger. was, sie meinen, sie wären auch 'gewichtig'? dann lesen sie sich die STUDIE: 'SCHAUBÜHNE FÜR DIE EINFLUSSREICHEN UND MEINUNGSMACHER' durch, dann wissen sie auch, dass selbst in den öffentlich rechtlichen medien die gewichtsklassen mittlerweile anders verteilt werden. Ulrich Müller und Heidi Klein haben sich mal die gästelisten der letzten eineinhalb jahre angeschaut und festgestellt, "dass die Sendung nichts anderes sei, als eine Plattform für neoliberale Botschaften....., die durch eine eindeutig wirtschaftsfreundliche Tonlage auffalle. Zwischen Januar 2005 und Juni 2006 traten Top-Manager und Wirtschaftsfunktionäre 50 Mal, Gewerkschafter 16 Mal auf. Das geringste Gewicht nähmen jene ein, die für sozial Benachteiligte das Wort ergreifen: die Sozialverbände. Kritische Stimmen von Nichtregierungsorganisationen oder Arbeitsloseninitiativen fehlten völlig." (VER.DI PUBLIC 10, Oktober 2006, S.19). ehrlich gesagt, ich mochte die sendung noch nie - allerdings hab ich das bisher immer - anders als die Studie von Klein/Müller - mehr am stil von Sabine Christiansen festgemacht und der gefällt mir einfach nicht (mir gefällt Maischberger).
"Die Studie von LobbyControl macht deutlich, dass die Sendung in der jetzigen Form dem Bildungs- und Informationsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht gerecht wird. Dies liegt aber nicht allein an der Person Sabine Christiansen, sondern an dem Konzept der Sendung "Sabine Christiansen". Der Abgang von Sabine Christiansen muss deshalb zu einer Neuausrichtung der Sendung genutzt werden.
LobbyControl fordert insbesondere, die Verzerrung des Themenspektrums und der eingeladenen Gäste sowie die Intransparenz der Interessenverflechtungen der Gäste zu beenden."
nur mal so als kontrast dazu ein abschnitt aus WIKIPEDIA über die aufgaben und die finanzierung des ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKs:
"Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat das Gebot der Staatsferne und der Unabhängigkeit. Deshalb werden - bis auf die als Staatssender ebenfalls öffentlich-rechtlich organisierte Deutsche Welle - die Sender nicht durch Steuern finanziert wie bei einem echten staatlichen Rundfunk. Öffentlich-rechtliche Sender und die Landesmedienanstalten, die den privaten Rundfunk kontrollieren, finanzieren sich durch Rundfunkgebühren, die jeder Bürger, der ein Empfangsgerät bereit hält (Fernseher, Radio, Computer mit TV-Karte, demnächst Computer mit Internetzugang etc.), monatlich über die GEZ entrichten muss. Bei den öffentlich-rechtlichen Sendern hat Deutschland die sechsthöchsten Fernsehgebühren in Europa.
.... Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland stützt sich auf zwei Pfeiler: Rundfunkgebühren und Werbeeinnahmen ("duale Finanzierung"). Die Grundsätze der staatlichen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rundfunkrechtsprechung entwickelt, insbesondere in seinem Urteil vom 22. Februar 1994: Aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG hat das BVerfG den Auftrag des Staates abgeleitet, seinen Bürgern eine mediale „Grundversorgung“ zu gewährleisten. Aus dem verfassungsrechtlichen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat das BVerfG eine Bestands-, Entwicklungs- und Finanzierungsgarantie entwickelt. Es besteht die Pflicht des Staates zur funktionsgerechten Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Andererseits ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch das Zensurverbot (Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG) und das verfassungsrechtliche Gebot der Staatsfreiheit geprägt, d.h. die Rundfunkfinanzierung muss in einer Form erfolgen, die Einflussmöglichkeiten des Staates, vor allem auf die Programmgestaltung, ausschließt."
"Die Studie von LobbyControl macht deutlich, dass die Sendung in der jetzigen Form dem Bildungs- und Informationsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht gerecht wird. Dies liegt aber nicht allein an der Person Sabine Christiansen, sondern an dem Konzept der Sendung "Sabine Christiansen". Der Abgang von Sabine Christiansen muss deshalb zu einer Neuausrichtung der Sendung genutzt werden.
LobbyControl fordert insbesondere, die Verzerrung des Themenspektrums und der eingeladenen Gäste sowie die Intransparenz der Interessenverflechtungen der Gäste zu beenden."
nur mal so als kontrast dazu ein abschnitt aus WIKIPEDIA über die aufgaben und die finanzierung des ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKs:
"Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat das Gebot der Staatsferne und der Unabhängigkeit. Deshalb werden - bis auf die als Staatssender ebenfalls öffentlich-rechtlich organisierte Deutsche Welle - die Sender nicht durch Steuern finanziert wie bei einem echten staatlichen Rundfunk. Öffentlich-rechtliche Sender und die Landesmedienanstalten, die den privaten Rundfunk kontrollieren, finanzieren sich durch Rundfunkgebühren, die jeder Bürger, der ein Empfangsgerät bereit hält (Fernseher, Radio, Computer mit TV-Karte, demnächst Computer mit Internetzugang etc.), monatlich über die GEZ entrichten muss. Bei den öffentlich-rechtlichen Sendern hat Deutschland die sechsthöchsten Fernsehgebühren in Europa.
.... Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland stützt sich auf zwei Pfeiler: Rundfunkgebühren und Werbeeinnahmen ("duale Finanzierung"). Die Grundsätze der staatlichen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rundfunkrechtsprechung entwickelt, insbesondere in seinem Urteil vom 22. Februar 1994: Aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG hat das BVerfG den Auftrag des Staates abgeleitet, seinen Bürgern eine mediale „Grundversorgung“ zu gewährleisten. Aus dem verfassungsrechtlichen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat das BVerfG eine Bestands-, Entwicklungs- und Finanzierungsgarantie entwickelt. Es besteht die Pflicht des Staates zur funktionsgerechten Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Andererseits ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch das Zensurverbot (Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG) und das verfassungsrechtliche Gebot der Staatsfreiheit geprägt, d.h. die Rundfunkfinanzierung muss in einer Form erfolgen, die Einflussmöglichkeiten des Staates, vor allem auf die Programmgestaltung, ausschließt."
wildwuchs - 29. Okt, 10:01
wie immer sehr interessant
WIKIPEDIA: "Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkgesellschaften werden vom Staat mit der Grundversorgung an Hörfunk und Fernsehen beauftragt. Fast alle werden in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts betrieben, auch Rundfunkanstalten genannt. Zu ihnen gehören die Landesrundfunkanstalten (ARD) und das bundesweit sendende ZDF, das jedoch medienrechtlich auch von allen deutschen Bundesländern getragen wird. Auch dazu gehört die Anstalt des Bundesrechts Deutsche Welle. Einzige Ausnahme ist das Deutschlandradio, was als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet wurde."
das einzige, was vor der manipulation durch die medien schützt, ist ein im umgang mit medien kritischer bürger. die vermittlung von medienkompetenz muss deswegen unverzichtbarer bestandteil der wissensvermittlung und erzienung in schulen sein. auch wenn immer behauptet wird, fernsehen oder computer würden dumm machen:
"Computer im Kinderzimmer drücken die Noten, weil auf ihnen mehr gespielt als gelernt wird. In der Schule wirken sie sich nur positiv aus, wenn sie nicht mehr als einmal in der Woche angeschaltet werden."